Die Rechtsanwälte der Kanzlei Ingwersen, Höper & Partner:

Henning Ingwersen, Axel Höper, Anne Panning, Robert Klötzer (v.l.n.r.)
Einen Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei Ingwersen, Höper & Partner bildet das Recht rund um den unerfüllten Kinderwunsch. Dabei geht es um Rechtsfragen aus den Bereichen des Medizinrechts, Versicherungsrechts, Sozialrechts und Verwaltungsrechts. Rechtsanwalt Axel Höper ist zudem Fachanwalt für Medizinrecht.
Seit Jahren beraten und vertreten die Anwälte der Kanzlei ungewollt kinderlose Paare gegenüber ihren Krankenkassen, den Krankenversicherungen sowie den Beihilfestellen und der freien Heilfürsorge. Gegenstand der Tätigkeit sind aber auch die Randgebiete des Reproduktionsrechts und die Fragen der Zulässigkeit von neuen Behandlungsmethoden. Dabei sind die Anwälte der in Schleswig-Holstein ansässigen Kanzlei überregional und auch bundesweit tätig.
Gerne überprüfen die Rechtsanwälte der Kanzlei auch Ihren Fall. Schildern Sie ihnen daher Ihr Problem und übersenden die entsprechenden Unterlagen. Für eine Erstberatungspauschale wird Ihnen dann die Rechtslage erläutert. Die Erfahrung zeigt, dass Leistungen oftmals zu Unrecht abgelehnt werden. Hier sind Fristen zu beachten, so dass eine zeitnahe Einschaltung eines auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwaltes geboten ist.
Den Rechtsanwälten Ingwersen und Höper wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer das Fortbildungszertifikat Qualität durch Fortbildung verliehen:

Darüber hinaus sind beide Anwälte Inhaber der aktuellen Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsvereins (DAV):

und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des DAV:

