Die Behandlungsmethoden bzw. das Therapiekonzept richten sich nach den Fertilitätsstörungen des ungewollt kinderlosen Paares. Dabei geht es meist um die im Folgenden kurz dargstellten Maßnahmen der Insemination sowie der IVF und ICSI-Behandlung.

Zunehmend werden von den Reproduktionsmedizinern neue Behandlungsmethoden (wie die Polkörperdiagnostik -PKD- oder die Präimplantationsdiagnostik - PID) angeboten.

Was ist Präimplantationsdiagnostik?
Das relativ neue Verfahren verbindet die IVF / ICSI mit der vorgeburtlichen Diagnose von Erbkrankheiten. Vor dem Transfer des extrakorporal erzeugten Embryos in den Mutterleib soll durch diagnostische Maßnahmen festgestellt werden, ob genetische Schädigungen vorhanden sind. Ziel ist es, ein Paar mit hohem Risikofaktor für eine genetische Erkrankung im Falle eines pathologischen Befundes vor einem schwer kranken Kind zu bewahren.

Zunächst wurde die PID für unzulässig gehalten, bis der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes einen Reproduktionsmediziner freigesprochen hatte, der in Deutschland eine PID bei Paaren durchgeführt hat, weil diese Maßnahme nach Ansicht des BGH nicht gegen das Embryonenschutzgesezt (ESchG) verstößt. Dies ebnete den Weg für eine umfangreiche gesellschaftliche Diskussion, die in einer Gesetzesinitiative zur Überarbeitung des Embryonenschutzgesetzes mündete.

Der Entwurf des neuen § 3 a ESchG (BT-Drs 17/5451) sieht nunmehr die Zulässigkeit der PID vor, wenn aufgrund der genetischen Disposition der Eltern oder eines Elternteiles für deren Nachkommen eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit besteht oder zur Feststellung einer schwerwiegenden Schädigung des Embryos, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Frühgeburt führen wird. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 23.09.2011 (BR-Drs. 80/11) entschieden, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Nach Ausfertigung des Gesetzes tritt es in Kraft. Dann wird noch eine Ausführungsverordnung benötigt, um die die unbestimmten Rechtsbegriffe mit Leben zu füllen und die Indikation für die Ärzte eindeutig festzulegen.

Während bei der PID die befruchteten Eizellen untersucht werden, wird bei der Polkörperdiagnostik lediglich die noch nicht vollständig befruchtete Eizelle genetisch untersucht. Die Polkörper der Eizelle werden vor der Verschmelzung der Vorkerne begutachtet. Ziel beider Verfahren ist es, die recht hohe Abortrate zu reduzieren, indem eine bessere Auswahl der Eizellen durch eine bessere Diagnsotik erfolgt.

Zunehmend wird im Bereich des Rechtes rund um den unerfüllten Kinderwunsch die Kostenerstattung dieser Behandlungsmethoden begehrt und von den Rechtsanwälten dieser Kanzlei begleitet.

Im Ausland werden darüber hinaus auch andere Maßnahmen durchgeführt, die in Deutschland vom ESchG verboten werden (Eizellspende und Leihmutterschaft in Verbindung mit künstlicher Befruchtung).