Bei der In-vitro-Fertilisation (IVF-Behandlung) werden der Frau nach vorangegangener Stimulation Eizellen entnommen, die außerhalb des Körpers mit dem Samen ihres Mannes zusammengeführt werden. Die befruchteten Eizellen, die Embryos also, werden anschließend in die Gebärmutter übertragen. Dabei handelt es sich um den sogenannten Embryotransfer (ET).

Die ICSI-Behandlung ist eine Zusatzmaßnahme zur IVF, die bei schlechter Spermienqualität des Mannes in Betracht kommt. Die ICSI-Behandlung zeichnet sich dadurch aus, dass ein einzelnes Spermium direkt in eine Eizelle injiziert wird.

Die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) wird auf der Seite der Universitätsfrauenklinik Kiel mit einem Video veranschaulicht.

Beiden Techniken haben gemein, dass zunächst Eizellen gewonnen werden müssen.

Im Regelfall geschieht dies durch eine Stimulation der Ovarien durch hochdosierte Hormone. Dadurch sollen mehrere Follikelzellen zur Eizellreife gebracht werden.

In Betracht kommt aber auch, dass die Eizellen außerhalb des Körpers (In-vitro-Maturation, IVM) reifen.

Anschließend werden Ei- und Samenzelle zusammengebracht oder injeziert.

Am ersten Tag nach dem Eindringen oder der Injektion der Samen- in die Eizelle sind mütterliches und väterliches Erbgut in der Eizelle noch getrennt verpackt. Innerhalb der nächsten 24 Stunden kommt es dann zur Verschmelzung der beiden Vorkerne. Erst nach der Verschmelzung der Vorkerne und der Entstehung eines neuen Zellkernes und neu geordneten Erbmaterials ist die Befruchtung abgeschlossen.

Vor der Verschmelzung der Vorkerne muss entschieden werden, welche Eizellen weiter kultiviert und anschließend in den Körper zurückgesetzt werden sollen. Sind mehr imprägnierte Eizellen vorhanden als zurückgesetzt werden sollen, müssen diese entweder vernichtet oder im Vorkernstadium (2-PN-Zellen), also vor der Verschmelzung der Vorkerne, kryokonserviert, also in einem aufwändigen Verfahren tiefgefroren, werden.

Die Kryokonservierung eignet sich daneben auch für unbefruchtete Eizellen oder Sperma bzw. Hodengewebe und ist generell zulässig. Die Kosten werden jedoch in den wenigsten Fällen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Hierbei kommt es auf den Einzelfall an.