Kinderwunschpatienten sehen sich häufig großen Problemen ausgesetzt, wenn es um die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung geht.

Schätzungen zufolge sind in Deutschland zwischen 850.000 und 1.600.000 Paare ungewollt kinderlos. Bis 1991 haben weltweit insgesamt etwa 20.000 Kinder ihre Existenz einer In-vitro-Befruchtung zu verdanken.

In 2003 wurden allein in Deutschland 19.014 Kinder auf diese Weise geboren.
Aufgrund des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes vom 01.01.2004 ging die Zahl im Jahr 2005 allerdings auf 6.760 Kinder zurück.

Diesen Rückgang hat offenbar auch die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder erkannt, die laut darüber nachdachte die Reduzierung der bezahlten Behandlungsversuche sowie den Eigenanteil von 50 % rückgängig zu machen. In die gleiche Richtung geht der Beschluss des Bundesrates vom 23.09.2011 (BR-Drs 456/1/11). Danach soll der Bund den Krankenkassen den 50 % der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahme, die bei ihren Versicherten durchgeführt wurden, erstatten. Damit würde für die Patienten der Eigenanteil entfallen. Ein Schritt in die richtige Richtung ist dies auf jeden Fall, wenn man bedenkt, dass die Reduzierung der staatlichen Förderung hier unmittelbaren Einfluss auf die Geburtenzahlen hatte.

Die Kosten für eine künstliche Befruchtung hängen von der Behandlungsmethode ab, mit der der behandelnde Arzt den Kinderwunsch erfüllen will. In Betracht kommt dabei im wesentlichen die Insemination im Spontanzyklus, die Insemination nach Stimulation, die In-vitro-Fertilisation (IVF) sowie die intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Hinzu kommen diagnostische Verfahren wie die Polkörperdiagnostik (PKD) oder die derzeit umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID).

Maßgeblich für die Frage der Kostenerstattung dieser Behandlungen ist, wie die Patienten krankenversichert sind. So gelten für gesetzlich Versicherte andere Rechtsgrundlagen als für privat Krankenversicherte oder Beihilfeberechtigte. Besonders kompliziert wird es für Ehepaare, bei denen ein Ehegatte gesetzlich und der andere privat krankenversichert ist (Problemfälle - Mischverhältnisse).

Diese Seite soll Informationen über die Kostenübernahme und Kostenerstattung bei Kinderwunschbehandlungen liefern und ständig weiter ausgebaut werden. Die Inhalte dieser Seite erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern liefern vielmehr einen kurzen Überblick über die am häufigsten auftretenden Probleme. Sie können eine Rechtsberatung selbstverständlich nicht ersetzen. Wenden Sie sich daher bei weiteren Fragen an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Ingwersen, Höper & Partner sind seit 2001 auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig.

Seitdem beraten und vertreten sie überregional schwerpunktmäßig Kinderwunschpatienten gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen, den privaten Krankenversicherungen sowie gegenüber der Beihilfe bzw. freien Heilfürsorge, wenn es Probleme mit der Kostenerstattung gibt.

 

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